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Termine

 

Der nächste Grundlehrgang findet wieder im Februar 2025 statt. Der genaue Zeitraum wird noch bekannt gegeben.

Der Grundlehrgang nach § 9 Abs. 1 Satz 3 EfbV (Dauer: 4 Tage) ist geeignet für Personen, die erstmalig im Unternehmen als verantwortliche Personen für Entsorgungsfachbetriebe nach EfbV bestellt werden bzw. grundsätzlich einen umfangreichen Überblick über den Entsorgungsbereich (Umweltschutz- und Abfallwirtschaftsrecht) erhalten sollen; insbesondere bei geplanter Übernahme einer Leitungsfunktion durch diese Person/en. Die Teilnahme an unserem Grundlehrgang gilt gleichzeitig als Ausbildungslehrgang für Abfallbeauftragte gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV).

 

Der nächste Fortbildungslehrgang findet statt im Februar 2025 in Potsdam. Der genaue Zeitraum wird noch bekannt gegeben.

Ein weiterer Fortbildungslehrgang ist für September 2025 geplant. Der genaue Zeitraum wird noch bekannt gegeben.

Ein Fortbildungslehrgang ist nach § 9 Abs. 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) (Dauer jeweils 2 Tage) grundsätzlich von allen verantwortlichen Personen von Entsorgungsfachbetrieben, welche bereits über eine Teilnahmebescheinigung an einem Grundlehrgang (§ 9 EfbV) verfügen, im 24-Monate-Rhythmus zu besuchen. Die Teilnahme an unserem Fortbildungslehrgang nach § 9 Abs. 3 EfbV gilt gleichzeitig als Fortbildungslehrgang für Abfallbeauftragte gemäß § 9 Abs. 2 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV).

 

Gerne können Sie sich schon jetzt für den Grund- oder Fortbildungslehrgang anmelden: info@esg-bau-bb.de